Grundlagen der Verteidigervergütung

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ist abhängig vom Einzelfall und wird indivuell vereinbart. Die gesetzliche Vergütung ist in dem Umfang beschränkt, in dem die Staatskasse einem freigesprochenen Angeklagten zum Ersatz verpflichtet ist. Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung kann hiervon eine abweichende Regelung, etwa in Gestalt eines Pauschal- oder Zeithonorars vereinbart werden.

 

Die Übernahme eines sog. Pflichtverteidigungmandats kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine notwendige Verteidigung i.S.d. § 140 StPO vorliegt, insbesondere bei erstinstanzlich vor dem Landgericht verhandelten Fällen, bei Verbrechen, einem drohenden Berufsverbot, einer drohender Anordnung der Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist oder sich der Mandant in Untersuchungshaft befindet.

 

Eine Pflichtverteidigung kann auch von dem zunächst als Wahlverteidiger gewählten Anwalt übernommen werden. In diesen Fällen übernimmt zunächst die Staatskasse die Vergütung des Verteidigers.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

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